Wem gehört die Antarktis?
Auch wenn der Antarktisvertrag Gebietsansprüche in der Antarktis untersagt, so gibt es sie, doch sie wurden mit Eintreten dieses Vertrages sozusagen «eingefroren». Weitere Gebietsansprüche sind dem Vertragswerk nach nicht erlaubt. Somit hat der Antarktisvertrag die politischen Ansprüche nicht endgültig geklärt. Die einzelnen Gebietsansprüche der Antarktis sind von den einzelnen Staaten wie folgt begründet:
Grossbritannien
Stützt seine Ansprüche auf die Besitzergreifungen bei Forschungsreisen früherer Zeit, so 1819 die Süd-Shetlands durch Kapitän Smith, 1821 die Süd-Orkneys durch Powell und zu Beginn dieses Jahrhunderts, als der Walfang im südlichen Eismeer zunahm mit der Errichtung der «Falkland Islands Dependency». Grossbritannien hat zahlreiche Forschungsprojekte in der Grahamland-Region unterstützt und unterhält mehrere Ganzjahres-Stationen. Das Gebiet liegt rund um die Antarktische Halbinsel und überschneidet sich teilweise mit den Ansprüchen von Chile und Argentinien.
Argentinien
Stützt seine Ansprüche durch seine Verwaltungsschritte in dieser Region, durch den wissenschaftlichen Nachweis, dass Grahamland und die vorgelagerten Inseln die direkte natürliche Fortsetzung Südamerikas darstelle. Argentinien ist laut eigener Aussage der nächste Anlieger dieser Region, obwohl Chile geographisch näher liegt. Die Region untersteht der Seeverwaltung von Feuerland in Ushuaia. Als Verwaltungsmassnahmen gibt es mehrere Ganzjahres-Stationen. Die argentinische Antarktis führt den offiziellen Namen «Antartida Argentina».
Chile
Stützt seine Ansprüche durch den Hinweis auf die historische Kontinuität, auf seine Lage als Anliegerstaat, auf die verwaltungsmässigen Einrichtungen in diesem Gebiet und dem wissenschaftlichen Nachweis, dass Grahamland die Fortsetzung der Anden sei. Die Verwaltungsmassnahmen: drei der Armee unterstellt Ganzjahres-Stationen in der Antarktis. Das chilenische Territorium trägt den Namen «Territorio Antartico Chileno» und untersteht verwaltungsmässig der Provinz Magallanes mit Sitz in Punta Arenas, Chile hat mehrere Leuchtfeuer und Postämter in der Antarktis - die Postämter unterstehen dem Postbezirk Punta Arenas.
Norwegen
Begründet seine Ansprüche auf die beiden Inseln Bouvet und Peter I. durch die Tatsache der ersten Landung und Flaggenhissung, sowie durch die genaue Vermessung und Kartierung der Inseln, sowie der Ersterreichung des Pols durch Roald Amundsen im Jahre 1911. Die Bouvet-Insel wurde am 1.12.1927 und die Peter-I. Insel am 2.2.1929 unter norwegischen Schutz gestellt, die formelle Annexion erfolgte erst 1933. Die beanspruchten Gebiete nehmen fast 2,5 Millionen Quadratkilometer ein, das ist das 6,5-fache der Landfläche Norwegens.
Frankreich
Stützt seine Ansprüche auf die Tatsache der Entdeckung und Besitzergreifung im Jahre 1840. Frankreich regelte die verwaltungsmässige Angliederung , als diese Gebiete 1925 dem Gouverneur von Madagaskar unterstellt wurden. Die Verwaltungsmassnahmen: Das französische Südpolargebiet führt amtlich den Namen «Terre Adélie», unterstand zuerst dem
Generalgouverneur von Madagaskar als Dependence und seit April 1954 direkt dem «Ministère de la France d'Outre-Mer».
Australien
Die Ansprüche gründen sich auf die Tatsache, dass es australische Expeditionen waren, die diese Gebiete erforscht haben und dass Australien der natürliche Anlieger der südwärts gelegenen antarktischen Küste ist. Die Verwaltungsmassnahmen: Drei Ganzjahres-Stationen auf dem antarktischen Festland, das Gebiet führt den offiziellen Namen «Austalian Antarctic Territory» und untersteht direkt der australischen Bundesregierung.
Neuseeland
Beansprucht an dass Rossmeer anliegende Küstengebiete mit einer Fläche von 450 000 Quadratkilometern. Auf dem von Neuseeland beanspruchten Gebiet befindet sich die amerikanische Forschungsstation McMurdo.
Staaten, welche keine Ansprüche mehr stellen:
Russland
Hat keinerlei territorialen Ansprüche angemeldet. Doch wurde 1950 ein Memorandum der Regierung der Sowjetunion veröffentlicht, das ihre Zuziehung bei territorialen Verhandlungen verlangt. Sie stützte ihre Ansprüche auf antarktische Gebiete auf die Erstentdeckung 1820 durch Bellingshausen. Aus diesem Grund hat sie die norwegischen Erwerbungen nicht anerkannt und gegen die chilenische und argentinische Okkupation protestiert.
USA
Zwar haben Byrd 1929 von Marie-Byrd Land und Ellsworth vom American Highland 1939 im Namen der Vereinigten Staaten Besitz ergriffen, doch hat der amerikanische Kongress diese Okkupation nicht bestätigt. Die Regierung der USA hat wiederholt erklärt, dass sie die Annexionen im Südpolargebiet nicht anerkennt und die gesamte Antarktis «terra nullius» sei und unter die gemeinsame Verwaltung der Vereinten Nationen gestellt werde. Der Sektor 90°W bis 150°W wurde zu einem frühen Zeitpunkt als Sektor der USA gehandelt.
Deutschland
Hat in der Vergangenheit keinen Anspruch auf ein Gebiet in der Antarktis erhoben. Eine deutsche Expedition entdeckte zwar 1938/1939 das sogenannte Neuschwabenland und nahm es für das Deutsche Reich durch Beflaggung in Besitz. 1952 übte die Bundesregierung im Namen der Bundesrepublik Deutschland jedoch lediglich das Recht der geographischen Namensgebung aus.
Südafrika
Erhob zwischen 1963 und 1994 ebenfalls Gebietsansprüche, hat diese aber aufgegeben. Die übrigen Vertragsstaaten des Antarktisvertrages sind zwar an der Antarktis interessiert, machen aber keine territorialen Ansprüche geltend, sondern gebrauchen die Antarktis nur zu Forschungszwecken, wie der Vertrag es vorsieht.